Eine weitere Voraussetzung für eine zulässige Mieterhöhung ist die Tatsache, dass die Grundmiete in den vorangegangenen zwölf Monaten nicht erhöht wurde. Faktisch läuft dies darauf hinaus, dass eine Mieterhöhung nur alle 15 Monate wirksam wird. Ein Beispiel: Wenn die Miete zum 1. Januar 2019 erhöht wurde, darf ein erneutes Verlangen nach Mieterhöhung erst im Januar 2020 ausgesprochen werden – und das erst mit Wirkung vom 1. April 2020. Als Mieter ist es wichtig, nicht voreilig eine Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu geben. Denn in diesem Fall kann die Erklärung nicht im Nachhinein zurückgenommen werden. In solchen Fällen stehen der Grundsatz der Vertragsfreiheit und die Bindung an eigene Erklärungen im Vordergrund.
Neben Formfehlern bei Mieterhöhungen (wie zum Beispiel der fehlenden Textform) wird häufig auch die sogenannte Kappungsgrenze nicht berücksichtigt. Wenn die geforderte Mieterhöhung eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze überschreitet, führt dies nicht automatisch zur Unwirksamkeit. Als Mieter müssen Sie einen Widerspruch gegen Mieterhöhung in Dortmund erklären, um Ihr Recht durchzusetzen. Erklären Sie auf keinen Fall Ihre Zustimmung zur Erhöhung der monatlichen Miete, sondern lassen Sie sich von Experten beraten. Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Dortmund stellt seinen Mitgliedern hierfür einen kostenlosen Service zur Verfügung, der auch die schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter beinhaltet.

Widersprüche gegen Mieterhöhungen in Dortmund werden oft wegen des Nichteinhaltens der in § 558 BGB festgelegten Kappungsgrenze ausgesprochen. Innerhalb von drei Jahren darf sich die Grundmiete ohne Nebenkosten nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen. Für Mieter in Nordrhein-Westfalen kommt ein weiterer Vorteil hinzu, denn hier gilt eine herabgesetzte Kappungsgrenze von 15 Prozent – was bei einem Widerspruch gegen Mieterhöhungen in Dortmund beachtet werden sollte. Und die letztendliche Bewertung, ob eine Mieterhöhung begründet ist oder nicht, ergibt sich aus dem Mietspiegel. Der ortsübliche Betrag einer Miete darf nämlich keinesfalls überschritten werden. Über den örtlichen Mietspiegel kann man sich zur Vorbereitung eines Widerspruchs gegen eine Mieterhöhung in Dortmund beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Dortmund informieren.

Ob ein Formfehler bei Mieterhöhungen vorliegt oder ob der Mietspiegel überschritten wird – ein Widerspruch gegen eine Mieterhöhung in Dortmund führt oft dazu, dass die Mieterhöhung rückgängig gemacht wird. Ist die Mieterhöhung allerdings berechtigt, muss der Mieter zustimmen. Eine Kündigung aus dem Grund, dass der Mieter einer berechtigten Mieterhöhung nicht zustimmt, ist allerdings ausgeschlossen. Der Vermieter muss in diesem Fall Klage erheben mit dem Ziel, dass der Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung erklärt. Der Mieter wiederum hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn er eine Mieterhöhung erhält. Um dieses Recht wahrzunehmen, muss er keinen Widerspruch gegen eine Mieterhöhung in Dortmund einlegen.
Die Mitgliedschaft im Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Dortmund zahlt sich für Mieter aus – nicht nur dann, wenn es um einen Widerspruch gegen Mieterhöhung in Dortmund geht. Auch bei Problemen mit der Heiz- und Nebenkostenabrechnung, bei Streitigkeiten mit dem Vermieter über Mängel der Wohnung, bei einer Kündigung des Mietverhältnisses oder Schwierigkeiten beim Antrag auf Wohngeld helfen die Experten für Mietrecht. Für Mitglieder ist die Beratung kostenfrei. Die Fachleute helfen auch beim Einspruch gegen Mieterhöhungen oder übernehmen generell den Schriftverkehr mit dem Vermieter. Gern können sich Mieter unverbindlich beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Dortmund informieren. Sie sind herzlich zu einem kostenlosen Beratungsgespräch eingeladen. Denken Sie daran: Nur wenn Sie Ihre Rechte als Mieter kennen, können Sie diese auch durchsetzen.