Das Prinzip „hire and fire“ ist bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen in Deutschland eigentlich unbekannt. Wer sich als Arbeitgeber nicht an die geltenden Gesetze hält, hat vor dem Arbeitsgericht keine guten Karten. Arbeitgeber sind an strenge Regeln gebunden, wenn sie sich von einem Arbeitnehmer trennen möchten. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund lohnt sich für Arbeitnehmer. Das beweisen viele Arbeitsrechtsprozesse in Dortmund, die entweder mit einem Urteil oder einem Vergleich in Verbindung mit einer hohen Abfindung enden.
Was tun bei einer Abmahnung? Mit einer Abmahnung wird ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers gerügt, das dem Arbeitsvertrag widerspricht. Gleichzeitig werden in einer Abmahnung Konsequenzen im Fall eines erneuten Verstoßes angedroht. Und für viele Kündigungen ist es eine Voraussetzung, dass vorher eine wirksame Abmahnung ausgesprochen wurde. Doch nicht alle Abmahnungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. Aus diesem Grund wenden sich viele Arbeitnehmer auch bei Abmahnungen an Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Dortmund. Denn eine wirksame Abmahnung gefährdet die Sicherheit des Arbeitsplatzes.
Das Arbeitsrecht ist historisch gesehen ein relativ junges Rechtsgebiet, denn es hat sich erst mit der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt. Systematisch gehört das Arbeitsrecht zum Privatrecht. Dieses beruht auf dem Gedanken der Privatautonomie: Die an einer Vereinbarung beteiligten Personen stehen sich formal gleichberechtigt gegenüber und sind frei in der Ausgestaltung ihrer Verträge. Dies gilt im Prinzip auch für Arbeitsverträge. In der Praxis ist der Arbeitgeber jedoch meist in einer wirtschaftlich besseren Position. Um dieses Ungleichgewicht abzumildern, finden sich im Arbeitsrecht viele Normen, die speziell die Arbeitnehmer schützen. Dazu gehört insbesondere der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz, das erstmals 1951 in Kraft trat, beschränkt das ansonsten im Zivilrecht geltende weitgehend liberale Kündigungsrecht besonders bei Arbeitsverhältnissen, die schon eine lange Zeit bestehen.

Wenn es um Arbeitsrecht in Dortmund geht, scheuen viele Arbeitnehmer den Gang zum Anwalt. Doch in der Regel lohnt es sich, auf einen Experten für Arbeitsrecht in Dortmund zu vertrauen. Ein ausgebildeter Jurist gibt seinem Mandanten eine fundierte Antwort auf die Frage, ob beispielsweise eine Kündigungsschutzklage im konkreten Fall Aussicht auf Erfolg hat. Wer von Anfang an Klarheit über seine Chancen hat, kann viel Geld sparen.
Für Fälle zum Arbeitsrecht in Dortmund ist das Arbeitsgericht Dortmund in der Ruhrallee 1-3 zuständig. Es ist eines von insgesamt 30 Arbeitsgerichten in Nordrhein-Westfalen. Es besteht aus zehn Kammern. In zweiter Instanz ist das Landgericht Hamm zuständig. In einem möglichen weiteren Rechtszug entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die meisten Vorschriften zum Arbeitsrecht werden bundeseinheitlich geregelt. Aber auch die Länder können Einzelheiten gesetzlich bestimmen, solange es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Das ist die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung.
Es ist für jeden betroffenen Arbeitnehmer sehr hilfreich, zusammen mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund zunächst zu erörtern, welche Ziele er verfolgt. Eine Kündigungsschutzklage zielt zwar darauf ab, das Arbeitsverhältnis beizubehalten, in der Realität ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch bereits beschädigt – und eine Weiterbeschäftigung wird eigentlich von beiden Seiten nicht mehr gewünscht. Für den Arbeitnehmer kommt es dann aber entscheidend darauf an, die Kündigung nur gegen eine höhere Abfindung zu akzeptieren. Aber schon bei dieser Frage gilt es, vorsichtig zu sein. Denn eine Abfindung sollte möglichst so gestaltet werden, dass sie nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Wenn eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht in Dortmund eingereicht wird, kommt es zunächst zu einem Gütetermin. In diesem Termin erörtert ein Richter mit den Beteiligten die Erfolgsaussichten einer Klage. Er wirkt in geeigneten Fällen darauf hin, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. In der Praxis ist dies meist auch erfolgreich, denn beide Seiten haben in der Regel ein Interesse daran, einen womöglich kostspieligen und zeitaufwendigen Prozess zu vermeiden. Nur dann, wenn ein Vergleich nicht zustande kommt, wird ein Streittermin festgesetzt. Auch in diesem Termin wird zunächst versucht, eine Einigung herbeizuführen. Scheitert der Versuch, fällt das Gericht ein Urteil – oder einen Beweisbeschluss, zum Beispiel dann, wenn die Befragung von Zeugen notwendig erscheint. Nach dem Termin zur Beweisaufnahme ergeht dann das Urteil.
Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund berät seine Mandanten über alle Aspekte eines Falls umfassend. Deshalb sollte jeder Arbeitnehmer, der beispielsweise von einer Abmahnung oder Kündigung betroffen ist, sich an einen Experten für Arbeitsrecht wenden. In der Kanzlei Römer & Partner Rechtsanwälte findet er immer ein offenes Ohr – und den fundierten Rechtsrat eines spezialisierten Juristen.